Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum als Ortsbehörde ist für die unmittelbare Betreuung und Versorgung der Streitkräfte und ziviler Dienststellen eines oder mehrerer Standorte der Bundeswehr in personeller, finanzieller und materieller Hinsicht zuständig.
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum als Ortsbehörde ist für die unmittelbare Betreuung und Versorgung der Streitkräfte und ziviler Dienststellen eines oder mehrerer Standorte der Bundeswehr in personeller, finanzieller und materieller Hinsicht zuständig.